Kanzleiprofil

Die Kanzlei wurde 2013 in zentraler Lage in Zürich gegründet. Eine weitere Beratungsstelle befindet sich in Düsseldorf in Deutschland.

 

Seit ihrer Gründung widmet sich die Kanzlei neben der Beratung im deutschen und schweizerischen Steuerrecht  schwerpunktmäßig der Spezialberatung bei grenzüberschreitenden Steuerfällen.

 

Für eine steueroptimale Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind neben dem nationalen und internationalen Steuerrecht der beteiligten Staaten vorallem auch die Regelungen der zwischen den Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen heranzuziehen. Von zunehmender Bedeutung ist die Einbeziehung des primären und sekundären europäischen Steuerrechts, sowie die hierzu ergangene Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes. Im Verhältnis zur Schweiz sind darüber hinaus die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union von Bedeutung. 

 

Steuerberatung Deutschland-Schweiz aus einer Hand

Eine Besonderheit der Kanzlei ist das Angebot von Beratungsleistungen sowohl im deutschen Steuerrecht als auch im Steuerrecht der Schweiz.

 

Insbesondere bei einer oftmals vorliegenden gleichzeitigen Steuerpflicht in Deutschland und in der Schweiz, kann bei Bedarf eine umfassende Beratung im Steuerrecht Deutschlands und im Steuerrecht der Schweiz  aus einer Hand erfolgen. Dies vermeidet bei grenzüberschreitenden steuerlichen Sachverhalten die Inanspruchnahme mehrerer Steuerberater zur Lösung eines Steuerfalls. 

 

Einbeziehung des internationalen und europäischen Steuerrecht

Für Privatpersonen und Unternehmen mit steuerlichen Berührungspunkten in mehreren Staaten bietet die Kanzlei fachliche Kompetenz auf höchstem Niveau.  

 

Nicht nur bei komplexen internationalen steuerlichen Sachverhalten, sondern bereits im Rahmen kleinerer grenzüberschreitender Tätigkeiten besteht die Gefahr einer vollständigen Doppelbesteuerung oder zumindest einer nicht rechtmäßigen steuerlichen Mehrbelastung. Dies geschieht regelmäßig dann, wenn sich die Beurteilung des steuerlichen Sachverhalts auf die Prüfung des nationalen Steuerrechts beschränkt.

 

Um eine ungerechtfertigte steuerliche Belastung von grenzüberschreitend tätigen Mandanten zu vermeinden, ist eine Vielzahl von internationalen Regelungen zu beachten.

 

Deutschland und die Schweiz haben mit vielen anderen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, deren Auslegung und korrekte Anwendung sich oft nur unter Berücksichtigung der ergänzenden Vereinbarungen zwischen den Staaten oder durch Einblick in die zugehörigen Abkommenskommentare erschließt.

 

Soweit die grenzüberschreitende Tätigkeit Staaten der Europäischen Union betrifft, sind die Grundfreiheiten des EU-Vertrages (AEUV) in die steuerliche Beurteilung einzubeziehen. Darüber hinaus können die von der Europäischen Union erlassenen Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse und Empfehlungen steuerliche Wirkungen entfalten.     

 

Ferner ist  auch die dynamische Entwicklung der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes, sowie der Einfluss der OECD auf die Auslegung von Doppelbesteuerrungsabkommen im Auge zu behalten.  

     

Mandanten

  • Kleine und mittlere Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Freiberufler oder gewerblich tätige Selbständige
  • Arbeitnehmer
  • Rentner und Pensionäre
  • Immobilieneigentümer
  • Bezieher von Kapitaleinkünften

 

Das Angebot im Beratungsfeld  Deutschland / Schweiz  soll dazu dienen für Privatpersonen und Unternehmen mit grenzüberschreitendem Beratungsbedarf eine steuerlich optimale Lösung in beiden Staaten zu gewährleisten.

 

Das Beratungsfeld internationales Steuerrecht richtet sich an Mandanten in Deutschland oder der Schweiz mit steuerlich relevanten Sachverhalten außerhalb dieser Länder, sowie an Ansässige in einem anderen Staat die in Deutschland oder der Schweiz eine wirtschaftliche Aktivität aufnehmen möchten.

 

Insbesondere bei steuerlichen Berührungspunkten mit Frankreich, Italien, Österreich, Großbritannien, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg können auch grundlegende Fragen zum innerstaatlichen Steuerrecht dieser Staaten beantwortet werden.         

     

 

 

Steuerkanzlei

Diplom-Ökonom

Andreas Rürup, LL.M. Wirtschafts-u. Steuerrecht

  • Steuerberater
  • Fachberater für Internationales Steuerrecht